Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4366
BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18 (https://dejure.org/2019,4366)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2019 - 4 StR 566/18 (https://dejure.org/2019,4366)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 4 StR 566/18 (https://dejure.org/2019,4366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,4366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 249 Abs. 1 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand; Gefährlichkeitsprognose; tatrichterliche Darstellung; Darlegung der Auswirkungen einer psychischen Störung; Ausschlussgründe); Raub (Finalzusammenhang bei Einsatz des Nötigungsmittels gegen Dritte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Leiden an an einer bipolar verlaufenden affektiven Psychose und einer Abhängigkeit von Alkohol, Amphetamin und Cannabis; Anforderungen an die Darlegung der zukünftigen krankheitsbedingten Gefährlichkeit ...

  • rewis.io

    Strafsache wegen Raubes u.a.: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen fehlender Steuerungsfähigkeit bei bipolar verlaufender affektiver Psychose; Verwirklichung des Raubtatbestands bei Nötigung eines Dritten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Leiden an an einer bipolar verlaufenden affektiven Psychose und einer Abhängigkeit von Alkohol, Amphetamin und Cannabis; Anforderungen an die Darlegung der zukünftigen krankheitsbedingten Gefährlichkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die bipolar verlaufende affektive Psychose - und die Gefährlichkeitsprognose

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 232 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - 4 StR 210/16 Rn. 5; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243, 244).
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
    Die Bejahung des für die Verwirklichung des Raubtatbestandes erforderlichen Finalzusammenhangs zwischen Nötigung und erstrebter Wegnahme setzt in Fällen, in denen der Einsatz des Nötigungsmittels nicht gegen den Gewahrsamsinhaber, sondern einen Dritten erfolgt, voraus, dass es sich bei dem Dritten nach den Vorstellungen des Täters um eine bezüglich des Gewahrsams schutzbereite Person handelt (vgl. BGH, Urteile vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 126; vom 6. November 1952 - 3 StR 402/52, BGHSt 3, 297; vgl. Fischer, StGB, 66. Aufl., § 249 Rn. 4; Sander in MK-StGB, 3. Aufl., § 249 Rn. 17).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt ferner dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, StV 2017, 588; vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 (Ls)), wenn tragender Grund seines Zustands mithin die länger andauernde geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, aaO).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten aufzuheben, soweit er wegen angenommener Schuldunfähigkeit erfolgte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13 Rn. 18, insoweit in NStZ 2014, 36 nicht abgedruckt; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 8).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16

    Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt ferner dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, StV 2017, 588; vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 (Ls)), wenn tragender Grund seines Zustands mithin die länger andauernde geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, aaO).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
    Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt ferner dann vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f.; Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, StV 2017, 588; vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, NStZ-RR 2014, 207 (Ls)), wenn tragender Grund seines Zustands mithin die länger andauernde geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, aaO).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
    Erforderlich ist vielmehr stets die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16 -, juris).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
    In solchen Fällen kommt die Unterbringung nach § 63 StGB ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder aufgrund eines psychischen Defekts alkoholsüchtig ist, der - ohne pathologisch zu sein - in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1999 - 2 StR 430/98, BGHSt 44, 338, 339 mwN; Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 430/06, NStZ-RR 2007, 73).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - 4 StR 210/16 Rn. 5; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243, 244).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 271/14

    Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und verminderter Einsichts- und

    Auszug aus BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten aufzuheben, soweit er wegen angenommener Schuldunfähigkeit erfolgte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13 Rn. 18, insoweit in NStZ 2014, 36 nicht abgedruckt; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18 Rn. 8).
  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten

  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkungen der Diagnose

  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

  • BGH, 08.11.2017 - 4 StR 242/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 402/52

    Raubtatbestand - Faustschläge - Vertreiben eines Begleiters

  • BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens

  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 210/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 10.01.2024 - 2 StR 438/23
    Zudem wird es abhängig vom Ergebnis der Beweisaufnahme in den Blick zu nehmen haben, dass der zur Verwirklichung des Raubtatbestandes erforderliche Finalzusammenhang zwischen Gewalt und erstrebter Wegnahme auch in Fällen gegeben sein kann, in denen der Einsatz des Nötigungsmittels nicht gegen den Gewahrsamsinhaber, sondern einen Dritten erfolgt, wenn es sich bei dem Dritten nach den Vorstellungen des Täters um eine bezüglich des Gewahrsams schutzbereite Person handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 4 StR 566/18 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 01.02.2024 - 5 StR 419/23

    Tragfähige Begründung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    In solchen Fällen kommt die Unterbringung nach § 63 StGB aber dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder aufgrund eines psychischen Defekts alkoholsüchtig ist, der - ohne pathologisch zu sein - in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne des § 20 StGB gleichsteht, oder wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auslösen können und dies getan haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 4 StR 566/18 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht